In Erinnerung an das
"Forum DirektZurKanzlerin.de "
Jetzt auf
"Deutschland-Wette ", wo sonst.
![]()
Thema: Insolvenzantrag der BRD - GmbH (Gelesen 918 mal)
--------------------------------------------------------------------------
Willibald
Hero Member
Beiträge: 569 Insolvenzantrag der BRD - GmbH
« am: 05. August 2007 - 10:52 »
Was sagt denn die Liebe Frau Merkel dazu?
M.-SELIM SÜRMELI Bielfeldtweg 26, D-21682
STADE
-Systemanalytiker - Tel. 0049-4141-67012 (1-4)
HOCHKOMMISSAR FÜR MENSCHENRECHTE
Amtsgericht FRANKFURT am Main
Gerichtsstraße 2
D-60313 FRANKFURT
Aktenzeichen 810 IN 845/07
Antrag auf Eröffnung des
INSOLVENZVERFAHREN´s gegen die BRD-GmbH AG-FFM 72 HRB
51411
im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
wegen Rehabilitation von festgestellten
Menschenrechtsverletzungen
D-STADE, 31.07.2007
Menschenrechte@zeb-org.de
human.rights@zeb-org.de
Sehr geehrte Frau Richterin MICKERTS,
ich hoffe, daß Sie inzwischen durch meine
Schriftsätze verstanden haben, daß mit dem Insolvenzverfahren die
permanent-fortgesetzte Straftat der Menschenrechtsverletzung
gestoppt und rehabilitiert wird. Darauf habe ich einen Anspruch
nach Art.1 GG, der Sie verpflichtet. Die Vollstreckbarkeit ergibt
sich nicht aus einem von Ihnen umgedeuteten Erfolglosen
„Vollstreckunsgbescheid“ durch einen Gerichtsvollzieher, sondern
aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und
der damit verbundenen Schäden, die dann mit dem Mahnbescheid wegen
Nichtigkeit des Widerspruchs rechtskräftig geworden ist.
Da mein Antrag auf Insolvenz hinreichend begründet und die
Not-Frist von 14 Tagen abgelaufen ist, habe ich Gläubigerschutz, da
damit die Menschenrechtsverletzung beendet wird. Deswegen beantrage
ich im Bundesanzeiger bis zum 06.08.2007 die Insolvenz der BRD-GmbH
zu verkünden. Sollte diese GmbH mit einer Haftung von 25.000 € von
Anfang an mit dem Ziel gegründet worden zu sein, im negativen
Bereich zu operieren, so ist Strafverfolgung wegen organisierte
Bandenkriminalität, Konkursverschleppung, Betrug, Untreue,
Staatshehlerei und andere Konkurrenz-Straftaten wie Hochverrat
einzuleiten. Die Verjährungsfrist der Straftaten fängt nach §78a
StGB mit dem Insolvenzverfahren an.
Die Beschränkung der Haftung in solchen Fällen ist ebenfalls
unzulässig, weil es bei einem Schaden aus Staatsaufbaumängeln nicht
darauf ankommt, ob das Verschulden der Legislativen, Judikativen
oder Exekutiven anzulasten wäre (vgl. Urteil vom 30. September 2003
- Rs. C-224/ 01 - Köbler - NJW 2003, 3539 zu Rn. 30, 31 m. umfangr.
w. N.; aus der Rechtsprechung des Senats BGHZ 134, 30; 146, 153,
158 f; Beschluß vom 28. Oktober 2004 - III ZR 294/ 03 - zur
Veröffentlichung vorgesehen).
Das ganze Volksvermögen auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und Konten im Inund Ausland sind zum Vorteil des deutschen Bürgers und Opfer pfändbar.
BGH, Urteil vom 2. 12. 2004 - III ZR 358/ 03 (Lexetius.com/2004,3152)
Die Bundesrepublik Deutschland haftet für alle Schäden in allen Bereichen und Ländern als Teil und Gesamtschuldner, sowie die Länder für den Bund im Rückgriff. Damit haftet jeder persönlich, der in der Legislativen, Judikativen oder Exekutiven gearbeitet und einen Schaden verursacht hat, mit seinem Eigentum.
Als Richterin dürfen Sie also nur noch nach §41 ZPO solche Diensthandlungen vornehmen, die von der Verwaltung des Verfahrens unaufschiebbar sind. Dazu gehört die Insolvenz zu verkünden (aus dem Urteil des EGMR, um die Menschenrechtsverletzung zu beenden) und im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Ferner von Amts wegen die Strafverfolgung einzuleiten und einen Insolvenzverwalter für die BRD einzusetzen. Der Insolvenzverwalter ist mit dem Zentralrat Europäischer Bürger abzustimmen. Die Kommission für die Wirksamkeit der Behörden könnte den Staatsbetrug als unabhängige Nichtregierungsorganisation regulieren.
Hier sind Verhandlungen zu führen.
Mit freundlichem Gruß
SÜRMELI, M.-Selim , Präsident des Zentralrats Europäischer Bürger,
Hochkommissare für
Menschenrechte der Kommission für die Wirksamkeit der Behörden,
Sektion GERMANY
des Europäischen Zentrums für Menschenrechte
Es Lebe die Bananenrepublik Deutschland.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Willibald
Hero Member
Beiträge: 569 Re: Insolvenzantrag der BRD - GmbH
« Antwort #1 am: 05. August 2007 - 10:57 »
Noch ein wenig Hintergrund dazu.........
Liebe Bürger und Mitbürger Deutschlands,
mein Name ist SÜRMELI. Gegen die Bundesrepublik Deutschland [BRD] habe ich persönlich einen Insolvenzantrag vor 14 Tagen aus einem Urteil des EGMR gestellt, nachdem ich erfolglos die Rehabilitation des UNRECHTS angestrengt hatte. Am heutigen Tag, 31.07.2007 um 00:00 Uhr ist die BRD-GmbH insolvent. Die vollständige Version des Vorganges ergibt sich aus den Anlagen.
Am 30.07.2007 ging der Schriftsatz des Insolvenzgerichts vom 18.07.2007 bei mir ein. In diesem Schriftsatz des Insolvenzgerichts wurden Mängel, Rügen und Unterstellungen aufgeführt, u.a. die Bezeichnung des Antraggegners, die auf Seite 32 des Insolvenzantrages vom 16.07.2006 vollständig einkopiert worden sind. Das Insolvenzgericht ist handlungsunfähig geworden.
Das Vermögen der BRD-"Wirtschafts- und Verwaltungszone" wird gemäß Art. 133 GG von der BRD-GmbH verwaltet. Wie kam es dazu, daß diese Firma in die Insolvenz gebracht werden konnte?
Der EGMR hat im Urteil EGMR 75529/01 SÜRMELI / GERMANY am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 MRK in der BRD festgestellt. Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. In einfachen Worten hart übersetzt bedeutet dies, daß die Bundesrepublik Deutschland kein wirksamer Rechtsstaat, sondern eine Illusion ist.
Bei diesem Urteil handelt es sich nicht um ein Urteil von unten national, sondern von oben international her. Es ist innerhalb der BRD nicht möglich eine Amtshaftung zu erreichen, um dann mit dem Urteil eine Vollstreckung herbeizuführen. Alles wird innerstaatlich blockiert. Ein internationales Urteil wegen Menschenrechtsverletzung aber verlangt, daß die festgestellte Menschenrechtsverletzung, -(die zu Tausenden am Tag in der BRD durch die JUSTIZ ohne Abhilfe begangen wird-), gestoppt und rehabilitiert wird. In meinem Fall wird die Menschenrechtsverletzung gestoppt und rehabilitiert, wenn der Schaden bezahlt wird, denn hier handelt es sich um den Vollzug der Menschenrechte mit der Insolvenz.
Ich habe eine sehr lange Zeit nach dem Urteil wegen fortgesetzter Menschenrechtsverletzung eine Möglichkeit gesucht, daß der Schaden durch Entschädigung und somit Rehabilitation gestoppt und rehabilitiert wird. Da ich in der ganzen BRD niemanden gefunden habe, der für die Schadensregulierung zuständig ist, habe ich einen Mahnbescheid erlassen, denn darauf mußte nunmehr irgend jemand reagieren.
Ich habe einen Mahnbescheid in Niedersachsen gegen den Ministerpräsidenten erlassen, den ein Staatsanwalt im Grunde nach widersprochen hat. Der Staatsanwalt ist kein Ministerpräsident.
Trotzdem hat der Staatsanwalt offensichtlich für das Land Niedersachsen bekundet, daß er dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht folgen wird. Dies bedeutet aber in der Umsetzung, daß er Volksverhetzung, unterlassene Hilfe, Belohnung und Billigung von Straftaten damit begangen hat, indem er der völkerrechtlichen Entscheidung widerspricht, um die Menschenrechtsverletzung weiterhin zu begehen oder begehen zu lassen. Der Widerspruch ist in solchen zugrundeliegenden Urteilen technisch nur zum Teil zulässig, nicht im Grunde nach!
Damit wurde der Widerspruch rechtswidrig und somit nichtig, als ob der Widerspruch nicht erhoben worden wäre. Daraufhin habe ich den Vollstreckungsbescheid beim ZeMa beantragt. Die Rechtspflegerin hat sich geweigert den Vollstreckungsbescheid auszustellen, denn Sie ist nach §41 ZPO kraft Amts abhängig und somit ausgeschlossen. Sie wollte dann die Sache dem Amtsgericht vorlegen, damit die Justiz die Straftaten aus der Amtshaftung legalisieren kann. Nach §41 ZPO wären die Richter kraft Amts ebenfalls ausgeschlossen, doch auf die eine oder andere Straftat und Menschenrechtsverletzung kommt es in der BRD nicht an.
Das Bundesverfassungsgericht segnet solche Straftaten und Menschenrechtsverletzungen im Amt regelmäßig zu 99,8% ab, wer die Statistik kennt.
Deswegen ist das Bundesverfassungsgericht keine wirksame Beschwerdemöglichkeit nach Art. 6, 13 EMRK, wenn es erklärt,
„...Selbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine Grundrechtsverletzung…..“.
Beweis: Merkblatt zur Bundesverfassungsbeschwerde
www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html
Somit können die unteren Gerichte ohne Verfassungskontrolle machen was sie wollen.
Ich bin also nicht in die Verhandlungsebene, sondern in die Vollstreckungsebene der JUSTIZ gegangen, weil ein internatonales Urteil nicht national aufgehoben werden kann! Auf der Verhandlungsebene können die Richter willkürlich entscheiden wie und was sie wollen. Deswegen ist der Weg über die Verhandlungsebene vor Gericht in der BRD nicht möglich, weil eine Haftung vom Zugang her ausgeschlossen ist. Also habe ich darauf gedrängt, daß die Menschenrechtsverletzung gestoppt und rehabilitiert wird, wobei eine Menschenrechtsverletzung eine besondere Straftat ist.
Menschenrechtsverletzungen sind permanent-fortgesetzte Straftaten im Amt, die in letzter Konsequenz durch Fehler, Mängel und Straftaten in der und durch die Justiz verübt werden.
Die Opfer und deren Familien erleiden schwerste Schäden auf Dauer!
Die Regeßansprüche der Opfer entfalten daher volle Rechtskraft in der Vollstreckung, wenn negatives Interesse die völkerrechtlich festgestellte Menschenrechtsverletzung in Folge der Remonstrationspflicht nicht verhindert. Die Urteile stehen nach Art. 25 GG vor RECHT und GESETZ (Art. 20 GG) und verpflichtet die Remonstration (§ 38 BRRG).
Nun habe ich einen anderen Trick angewandt, indem ich den Kommissar für Menschenrechte in Europa als Menschenrechtler zur Lösung des Problems aufgefordert habe, wie Menschenrechtsverletzungen verhindert, gestoppt und rehabilitiert werden sollen. Dabei habe ich ihm das Projekt des Europäischen Zentrums für Menschenrechte als Lösung angeboten. Tatsächlich ist er auf Grund des Protokolls Nr. 14 des Lenkungsausschusses des Europarats letzte Woche öffentlich zu folgendem Schluß gekommen:
Verfügung des Kommissars für Menschenrechte in Sachen Menschenrechtsverletzungen EGMR-Urteile
Thomas Hammarberg: ''Opfer von Menschenrechtsverletzungen haben besseres verdient''
[23/07/2007 09:00:00] In einem am 23. Juli veröffentlichten Meinungsartikel ohne Urheberrechte erklärt Thomas Hammarberg, Opfern von Menschenrechtsverletzungen sollte voller Anspruch auf Wiedergutmachung gewährt werden. Neben einer einfachen finanziellen Entschädigung gebe es auch andere Arten von Entschädigungen. (weiter ...)
„…Menschenrechtsverletzer müssen zur Verantwortung gezogen werden
- gleichzeitig, sollten wir nicht die Opfer vergessen. Was sie durchgemacht haben, zieht in vielen Fällen ein Streß-Trauma nach sich, was zuzüglich der Unterbrechung des täglichen Lebens und die Zerstörung der Zukunft zu verursacht. Gerechtigkeit erfordert, daß Regreßansprüche für die Opfer erzielt werden. Das Recht zur Hilfe und zu einem seelischen Wiederaufbau, ist in der Tat ein grundlegendes menschliches Recht. Es wird in den zahlreichen internationalen Instrumenten und in den Tribunalen der Menschenrechte, einschließlich Artikel 13 der europäischen Versammlung über menschliche Rechte eingeschlossen. Opfer des Menschenrechtsmißbrauchs und der humanitären Gesetze, haben ein Abhilferecht für ihr Leiden und den Schaden, der ihnen zugefügt wurde. Hilfe, bzw Abhilfe, ist der letzte Schritt in der Ausführung des vollen Schutzes der menschlichen Rechte. Erstens sollten Verletzungen der menschlichen Rechte verhindert werden. Zweitens, wenn eine Verletzung stattfindet, muß sie durch die zuständigen Behörden erforscht werden (sofort, gänzlich und unvoreingenommen). Drittens sollten Opfer Zugang zur Justiz haben. Und schließlich, haben Opfer das Recht, ausreichende Reparationen/Zuwendungen, zu empfangen. Die Tatsache, daß Reparation der letzte Schritt in der Ausführung des vollen Schutzes der menschlichen Rechte ist, könnte ein Grund sein, warum so wenig Fokus auf diese Punkte bis jetzt gesetzt worden ist……“
Volltext in englisch unter www.coe.int/t/commissioner/Viewpoints/Default_en.asp
Schriftsatz an die Exekutivabteilung des Europarats
Jede(r) Beamte und Justizangestellte(r) haftet somit persönlich mit seinem Eigentum für den Schaden auch auf folgende Generationen, da es sich um eine Regierungsstraftat bei Menschenrechtsverletzungen handelt, damit die Straftaten wirklich und wirksam gestoppt und rehabilitiert werden (Art. 13 EGMR). Das Urteil des EGMR 75529/01 besagt im Tenor, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. In einfachen Worten hart übersetzt bedeutet dies, daß die Bundesrepublik Deutschland kein wirksamer Rechtsstaat, sondern eine Illusion ist.
Das angebliche Versprechen der deutschen Bundesregierung durch das Bundesjustizministerium (IV M-9470/2 – 4E(2126) – 4C 90/2002) hat mit Schriftsatz vom 14.06.2005 in Randziffer 118-120 (RZ) in diesem Verfahren gegenüber dem EGMR erklärt, daß ein geplanter Rechtsbehelf gegen überlanger Verfahrensdauer ermöglicht werden soll, wenn gleichzeitig in RZ 87 erklärt worden ist, daß der Bundesgerichtshof (BGH) VI ZB 74/02 die Voraussetzungen ausdrücklich offen gelassen hat, unter welchen Voraussetzungen eine Untätigkeitsbeschwerde in Betracht kommt. Die Bundesrepublik Deutschland hat zugegeben, daß Staatsaufbaumängel vorliegen. Es ist daher richtig und angemessen, daß der Schaden nach §249 BGB dem nationalem Recht entschädigt wird,
„... wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre“.
Dies steht nach dem internationalen Recht im Einklang Schadensersatz und Entschädigung zu fordern. Es ist nicht nur die Untätigkeit und die Verweigerung eines wirksamen Rechtsmittels, sondern insbesondere die Methodik der Rechtswidrigkeit, die den Schaden begründen (LLAMS-Model). Wie die BRD vor dem EGMR selbst erklärt hatte, verlange ich im vorliegenden Fall den Zuspruch für die gesamte Entschädigung,
„... wie er stünde, wenn er das der Beschwerde zugrunde liegende innerstaatliche Verfahren (bereits) gewonnen hätte“.
Das alles ist nunmehr auch aktuelle durch den Kommissar für Menschenrechte bestätigt, ''Opfer von Menschenrechtsverletzungen haben besseres verdient'' . Nun behauptet die Exekutivabteilung des EGMR, daß ich den Schaden in der BRD geltend machen soll, obwohl das Urteil besagt, ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren ist in der BRD nicht gegeben.
Das Urteil des EGMR als festgestellte Menschenrechtsverletzung setzt also voraus, daß die festgestellte Menschenrechtsverletzung beendet wird. Die Menschenrechtsverletzung ist aber nur dann beendet, wenn die Rehabilitation abgeschlossen ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Schaden in voller HÖHE gezahlt worden ist. Ich habe inzwischen ein Titel in Höhe von 18.000.000,00 € gegen die BRD.
Der Begriff „Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und Strafe“ muß in dieser Zeit aktualisiert werden, wenn der Verlust der objektiven Rechtserlangungsmöglichkeiten zur Einschränkung des Rechts führt, weil durch den Stillstand der objektiven Rechtspflege auf Grund dieses Staatsaufbaumangels kommt zu Schäden und Schadensersatz durch Beschädigung des Eigentums und des Vermögens der Opfer. Die Eigentums- und Vermögensschäden führen dann zur unmittelbaren Einschränkung der Freiheit der Opfer. Die Einschränkung der Freiheit führt zur Freiheitsberaubung und Abwertung der Menschenrechte und Menschenwürde. In Massen entstehen Unruhen, im Übermaß entsteht Terrorismus, im Mix entsteht Krieg.
Die Opfer und deren Familien werden dann auf der Recht(s)suche ruiniert, demoralisiert, psychiatrisiert und kriminalisiert und und erleiden schwerwiegende Verletzungen und Schäden auf Dauer (Generation)!
Die Exekutivabteilung des Europäischen Gerichtshofs setzt Urteile falsch um, in dem es unter Vorsatz die Menschen der festgestellten Verletzungen in Stich läßt, weil dort die BRD alle Finger im Spiel hat. Auf massiven Druck vom Zentralrat Europäischer Bürger mußte der Europarat erkennen, daß die Feststellung der Menschenrechtsverletzung die Straftat der Menschenrechtsverletzung nicht stoppen oder rehabilitieren kann, denn die Opfer wurden wieder für die Rehabilitation wieder auf den innerstaatlichen Rechtsweg verwiesen. Doch ich hatte bereits mit Urteil bewiesen, die Bundesrepublik Deutschland ist kein wirksamer Rechtsstaat, sondern eine Illusion.
In Folge, daß ich ohne die Einhaltung des Instanzenweges gegen die BRD mit der Feststellung der Rechtillusion gewonnen hatte, ist die Vollstreckung des Urteiles des Europäischen Gerichts vor dem Insolvenzgericht der Stop und die Rehabilitation der Menschenrechtsverletzung im Sinne von Notstand und Notwehr nach Art. 20 IV GG. Dazu benötigte ich aber die Bezifferung des Schadens, der mit dem sittenwidrigen Verhalten im Mahnverfahren in voller Höhe rechtskräftig wurde.
Denn es ist unmöglich nach Recht und Gesetz (Art,. 20 III GG) ein Insolvenzverfahren durchzuführen, wenn die Straftat der Menschenrechtsverletzung zwar auf völkerrechtlicher Ebene nach Art. 25 GG festgestellt worden ist, weil Völkerrecht vor Bundesrecht geht und Art. 1 GG den Stop und die Rehabilitation der Menschenrechte ausdrücklich von allen Staatsorganen verlangt, in der Praxis dies verweigert wird, weil keiner zuständig ist. Das Insolvenzverfahren ist also auch nach den völkerrechtlichen Grundsätzen in diesem Fall der Stop und die Rehabilitation einer fortsetzten Menschenrechtsverletzung in Einem.
Es wird sich jetzt jeder Fragen, was diese Situation in der Rechtspraxis für den einzelnen Bürger und Mitbürger bedeutet. Das Insolvenzgericht kann auf Grund des §41 ZPO nicht durch eine gerichtliche Entscheidung die Insolvenz durch Rechtsbeugung abwenden, denn die Richter sind kraft Amts ausgeschlossen und damit würden sie auch gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstoßen. Weil im einstweiligen Verfahren die Richter kraft Amts ausgeschlossen sind, gilt dies auch für ein Hauptverfahren. Somit ist der Rechtsweg für die Insolvenz der BRD-GmbH als Einbahnstraße voll erschöpft. Das Insolvenzgericht darf und muß also nur noch im Bundesanzeiger die Insolvenz der BRD-GmbH veröffentlichen, wozu sie verpflichtet ist. Den Antrag werde ich am nächsten Tag stellen, damit das Justiz merkt, wo sie gelandet ist
Der Fehler der BRD war, daß der Vermögensverwalter zu einer GmbH zusammengefaßt wurde. Dies zeigt die illegale Konstruktion der Besatzung dieses Gebiets nach 1990. 1990 wurde der Geltungsbereich der BRD und DDR mit Art. 23 GG a.F. aufgehoben, somit starben diese. Kurz darauf heirateten diese Toten und tanzten mit den Geldern der Rentner auf ihrer eigenen Hochzeit...... Nun ist der Tod durch die Insolvenz bestätigt, weil pleite. Jetzt wird sich jeder Fragen, was nun passiert.
Meine Ansprüche wegen Menschenrechtsverletzungen bleiben auch dann bestehen, wenn die BRD pleite sein sollte.
Wenn zwei Tote 1990 heiraten können, warum ist der im künstlichen Koma gehaltene Patient DR nicht wieder ins Leben geholt worden?
(2Bvf1/73, BVerfGE 36, 1): „Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist, das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367])."
Auf der einen Seite müssen wie in jedem ordentlichen Insolvenzverfahren alle Gläubiger ihre Ansprüche gegen die BRD geltend machen. Dazu dienen die Erfassungsblätter wegen Regierungskriminalität, in den vermerkt und belegt werden muß, welche Staatsdiener welchen Schäden angerichtet haben.
Auf der anderen Seite muß ein Insolvenzverwalter eingesetzt werden, der für den Koma-Patienten DR nunmehr helfen muß, der die Interessen des Volkes, also der Gläubiger zu übernehmen.
Der Vertreter des Koma-Patienten kann auch Straf- und Haftbefehle vor dem internationalen Gerichtshof wegen Völkerstrafrecht beantragen, um die Täter dieses Riesenschwindels BRD zu verfolgen und zu bestrafen. Insbesondere sind die Umstände und die Täter zu ermitteln, die eine GmbH gegründet und gebilligt haben, um das Volksvermögen von Anfang an durch Insolvenzbetrug zu veruntreuen.
Die Zeit des Aufwachens ist für den Koma-Patienten gekommen, durch eine neue Verfassung nach dem EZMR-Vorbild - Volkskontrolle der Behörden durch NGO´s-, mit dem Ziel Transparenz, keine Lügen, keine Geheimnisse und kein Unrecht im Namen des Volkes mehr.
Jeder, der Opfer des Systems geworden ist, soll seine Ansprüche zum Aktenzeichen AG-FFM 810 IN 845/07 anmelden. Bitte benutzen Sie das Erfassungsblatt, das in den nächsten Tagen mit Anleitung veröffentlicht wird.
Es Lebe die Bananenrepublik Deutschland.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hurrikan
Full Member
Beiträge: 146 Re: Insolvenzantrag der BRD - GmbH
« Antwort #2 am: 05. August 2007 - 21:16 »
http://das-gibts-doch-nicht.info/seite2781.php
Interessant! wer viel weiß, muss weg wie Martina Pflock mit den 21
Punkten zur Situation Deutschlands?
Völkerrechtliches Gutachten zur aktuellen
Situation in Deutschland
www.reichsland-bayern.de/Voelkerrechtliches_Gutachten_Teil_2.pdf
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Willibald
Hero Member
Beiträge: 569 Re: Insolvenzantrag der BRD - GmbH
« Antwort #3 am: 07. August 2007 - 10:46 »
Das ist nicht nur Interesant sondern schlicht und einfach die Wahrheit.
Deutschland ist eine GMBH.
Die Wiedervereinigung hat es noch garnicht
gegeben.
Berlin ist nicht die Hautstadt.
Deutschland ist seit 1990 wieder Besatzungszone der Alliierten.
Das GG wurde abgeschafft.
Wir Leben in einem Land das es in wirklichkeit garnicht gibt und in dem Politiker regieren die es garnicht dürften........Sowas nennt man Diktatur.
82 Mio Deutsche sind Staatenlose die von diesen Damen und Herren in Berlin ausgeplündert werden ohne das diese dafür eine Rechtliche Grundlage haben.
Der 21 Punkte Plan entspricht der
Wirklichkeit.
Wann wird dieser in der B....... veröffentlicht damit dieses Land
aufwacht und seine ihm von den Alliierten übertragen Aufgabe zuende
bringt?
mfg wolfgang
Es Lebe die Bananenrepublik Deutschland.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hurrikan
Full Member
Beiträge: 146
http://das-gibts-doch-nicht.info/seite2781.php
Interessant! wer viel weiß, muss weg wie Martina Pflock mit den 21
Punkten zur Situation Deutschlands?
Völkerrechtliches Gutachten zur aktuellen
Situation in Deutschland
www.reichsland-bayern.de/Voelkerrechtliches_Gutachten_Teil_2.pdf
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hurrikan
Full Member
Beiträge: 146 Re: Insolvenzantrag der BRD - GmbH
« Antwort #4 am: 07. August 2007 - 13:32 »
Staatenlos sind wir nicht, wir sind staatsangehörige des Deutschen Reiches auf Grundlage der einzig gültigen Verfassung 1919 www.weimar1919.de/Index_Dat/index2/texte1.html
Eine neue Verfassung gemäß art. 146 wird dem deutschen Volk verwehrt.
So ist genau definiert, dass das „vereinte
Deutschland“ sich eine Verfassung zu geben hat und klar vom
Grundgesetz (auch begrifflich) unterschieden und daß das „vereinte
Deutschland“ Vertragspartner des Vertrages ist, und nicht die DDR
und nicht die BRD. Und so heißt es im Artikel 7 (2)„Das vereinte
Deutschland hat demgemäss volle Souveränität über seine inneren und
äußerenAngelegenheiten. “Das Wort „demgemäss“ ist ein Synonym für
„in dieser Hinsicht“, „unter dieser Voraussetzung" http://reichszeitung.de/daten/voelkerechtlichesgutachtenzuraktuellensituatio.pdf
ohne Verfassung kein Friedensvertrag, keine Staatsbürgerschaft
"Deutschland" usw.
Eine echte deutsche Regierung würde nicht seine Bürger mit Hartz-IV entrechten und versklaven oder das Volksvermögen an private verschenken. Das was sich "vereinigtes Deutschland" nennt, unter Leitung verbrecherischen Handlangern des Kapitals, ist nicht mehr und nicht weniger als eine Kolonie der Siegermächte unter Vorherrschafft der USA .
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Apifera
Newbie
Beiträge: 6 Re: Insolvenzantrag der BRD - GmbH
« Antwort #5 am: 09. August 2007 - 12:14 »
Ich habe diesen gequirlten Unsinn schon öfters gelesen.
Die Bundesrepublik Deutschland kann als Staat nicht Insolvenz werden. Wenn dies ein Staat je könnte, das Deutsche Reich hätte es in den zwanziger Jahren sicher vormachen können. Und spätestens am 8. Mai 1945 wäre das Deutsche Reich insolvent geworden.
@Hurrikan,
die von dir erwähnten 21 Punkte stammen nicht von Martina Pflock,
sondern von dem geisteskranken, sich Reichskanzler nennenden
Wolfgang Gerhard Günter Ebel. Martina Pflock hat sie lediglich
abgekupfert. Solange sie noch ausschließlich gegen überteuerte
Abwassergebühren in Friedrichsroda gekämpft hatte, hatte sie für
ihre Mitbürger Verdienste erworben. Aber leider ist sie in die
Fänge von Vertretern einer Kommissarischen Reichsregierung geraten
und auf deren Behauptungen hereingefallen.
Ihr Tod war eindeutig ein Unfall gewesen. Ihre Tochter ist auch dabei ums Leben gekommen. Der Unfallhergang mag etwas mysteriös ausgesehen haben, und vielleicht hatte sie ihr Fahrzeug auch bewusst gegen den Baum gesteuert. Wenn dies der Fall sein sollte, dann darf sich die KRR unter Ebel zwei Tote auf ihre Fahnen schreiben.
Dass der Unfall von anderen herbeigeführt worden sei, ist durch nichts bewiesen und stammt nur aus den Vorstellungen von Leuten, für die immer die andern Schuld zu sein haben, da sie selbst ja stets alles richtig machen.
Salut
Apifera
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Willibald
Hero Member
Beiträge: 569 Re: Insolvenzantrag der BRD - GmbH
« Antwort #6 am: 09. August 2007 - 14:18 »
@ Apifera
Liebe Apifera die Bundesrepublik ist kein Staat sondern eine GmbH......
Siehe dazu Handelsregisterauszug Frankfurt HRB 51411..........
Und was sie da als Quatsch bezeichnen sind Tatsachen die jeder nachprüfen kann der des lesens mächtig ist..........
Bis zum heutigen tage sind in diesem Lande die
SHAEF Gesetze von 1948 in Kraft.
Und die besagen eindeutig das Deutschland eine Besatzungszone der
Alliierten ist.
Weiteres kann man herausfinden wenn man zb die Berichte des von Ihnen als angeblich Schwachsinnigen Herrn Ebel......die es übrigens auch von anderen gibt einmal alle durchliest und mit den Fakten.....bzw den Gesetzen vergleicht die in diesen Berichten angegeben sind.
Fakt ist:
Deutschland ist noch nicht wiedervereinigt.........was der
Vereinigungsvertrag bestätigt.......der ausserdem nie in Kraft
gesetzt wurde weil er von der BRD nicht ratifiziert wurde, und
durch den Vertrag zu Bestimmten fragen in Bezug auf Berlin der 1994
Ratifiziert wurde belegt wird.
Berlin ist nicht die Hauptstadt der vereinten BRDvD.
Und das wichtigste .........das deutsche Reisch existiert.......
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Und das hat sich nicht irgendein Spinner
ausgedacht sondern das ist eine Feststellung des
Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1973.
Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 zum
Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR
Aktenzeichen: 2 BvF 1/73
mfg Wolfgang
Es Lebe die Bananenrepublik Deutschland.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
d-eutschland
Newbie
Beiträge: 1 Re: Insolvenzantrag der BRD - GmbH
« Antwort #7 am: 09. August 2007 - 21:47 »
Na wen haben wir denn da Apifera.
Wieder dabei alle zu verunglimpfen die nicht in Ihren Kragen passen?
Oh bevor Sie wieder zuvor kommen, …
NEIN d-eutschland ist kein Rechtsradikaler oder
Nazi wie Sie es verbreiten …
JA wir verdienen Geld unter anderem mit PORNO Seiten und POKER
Seiten …
NEIN wir täuschen kein Impressum vor oder haben Strohmänner…
JA Sie verbreiten BRD Propaganda und verwirren das Volk und halten
es für bekloppt …
So Apifera, alias Charles alias willimayer alias Haku oder wie immer Sie sich nennen.
Wenn man den gleichen Mist immer wieder wiederholt, fängt er nicht das Duften an!!!!
Viele Grüsse ...
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Das allsehende Auge
Newbie
Beiträge: 4 Re: Insolvenzantrag der BRD - GmbH
« Antwort #8 am: 10. August 2007 - 04:04 »
Ich bin Stocksauer, aber auch wieder erleichtert, dass ich mir keine Anstrengungen zur Rettung Deutschlands machen muss und dass dieses Fiasko endlich ein Ende hat.
Warum? Ja ich bekannt als das Auge, auch gemeiner
Pöbelaufklärer oder Mr. Deutschland-Wette, habe viel, sehr viel
meiner Freizeit in die Rettung Deutschlands investiert, die der
Zentralrat Europäischer Bürger e.V. damit natürlich zunichte
gemacht hat.
Danke, danke, danke, Zentralrat Europäischer Bürger e.V. bzw. M.-Selim Sürmeli
Aber jetzt wird es Zeit loszulassen, zu anderen Ufern zu Schwimmen und mir ein anderes Hobby zu suchen. :
Also eigentlich müsste ich dankbar sein, was ich bestimmt auch in nächster Zeit werde, denn dies alles hat mich doch ziemlich krank gemacht.
Danke
Das Auge, der mit der einzig wahren www.deutschland-wette.ch.vu
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Das allsehende Auge
Newbie
Beiträge: 4 Re: Insolvenzantrag der BRD - GmbH
« Antwort #9 am: 10. August 2007 - 13:34 »
Zum Abschluss noch Gedanken gemacht
Wie wird es jetzt weitergehen, Wir können nicht einfach "nach Hause gehen" und die Pforten schließen (Deutschland), einige Kluge haben das ja schon vorher gemacht und sind in die Schweiz, Niederlande, Uruguay, et cetera, gegangen, aber das können ja nicht alle, oder doch?
Wo überweisen wir die Steuern hin bzw. müssen wir
die überhaupt noch bezahlen?
Können die absichtlich Arbeitslos gemacht wordenen auch Klage gegen
DIE einreichen?
Können Ein-Euro-Jober und andere geschändete Klagen (unsere Kinder
z.B.)?
Bekommen die Rentner, Arbeitslosen-, Sozialgeld-, "Hartz-IV"- u.a.
Empfänger noch ihr Geld und wo her?
Muss der Arbeitgeber noch Rentenversicherung bezahlen und wenn an
wen, in eine private Rentenversicherung?
Was ist mit der Lohn bzw. Einkommenssteuer?
Und am wichtigsten, entstehen dadurch neue REALE
Arbeitsplätze?
...in dem noch "neueren Deutschland" oder wie auch immer der Fleck Erde dann benannt wird, auf dem die Bürger vorher "rumtraten"?
Was für eine Währung wird dieser Fleck haben, hoffentlich was "fairconomy"-haftes (mal auf Finanzalternativen auf der Deutschland-Wette hinweisen - soll ja nicht umsonst gewesen sein, die ganze Arbeit, Mühe und Sorgen, die ich da reinsteckte - Ich tat wenigstens was, nich wie die in Berlin.).
Und ganz wichtig, wer übernimmt jetzt die Regie von diesem "befreiten" Fleck der sich Deutschland nannte, würde mich da gerne anbieten bzw. mitmachen?!
So jetzt erstmal genug Fragen, die beantwortet werden müssen, da kommt wohl noch ein ganz großes Stück Arbeit auf uns zu.
Machen "wir" was besseres draus (aus dem was noch übrig ist, was nicht schon vorher Ausverkauft wurde [Stichwort: Ausverkauf Deutschlands, wayne]), nicht nur unsere Kinder sollen es uns danken.
Danke fürs lesen und Eure Aufmerksamkeit
Mr. Deutschland-Wette, einer der ganz wenigen, die Deutschland
wirklich retten wollten - dem was an diesem popligen Land und dem
"Gesocks" darin lag.